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AGBs


§1 Vertraulichkeit


Alle durch uns erstellten und erteilten Informationen, einschließlich der Objektnachweise unseres Maklers, sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und an dritte nur mit schriftlicher Einwilligung weitergegeben werden. Schuldhaftes zuwiderhandeln, das für einen dritten zum Abschluss einen Vertrages führt, schließt der Kunde mit ImmoLoer den Hauptvertrag ab und die Maklerprovision wird fällig.

§2 Datenschutz


Daten des Auftraggebers, die zur Erfüllung der Pflichten von ImmoLoer Immobilien UG notwendig sind, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet. Hierzu erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden.

§3 Doppeltätigkeit


ImmoLoer Immobilien UG kann auch für den anderen Vertragspartner tätig werden, wenn es auf einen Vertragsabschluss zielt. In diesem Falle gibt es die Hinweispflicht.

§4 Haftungsbeschränkung


Alle Objektinformationen die von ImmoLoer Immobilien UG weitergegeben und veröffentlicht werden, stammen vom Verkäufer bzw. vom Vermieter. ImmoLoer Immobilien UG übernimmt hierfür keine Haftung. Es obliegt dem Verkäufer bzw. Vermieter , die darin enthaltenen Objektinformationen auf Richtigkeit zu überprüfen.

§5 Provision / Courtage


Die Provision ist fällig nach geschlossenem Maklervertrag und ist in diesem niedergeschrieben. Es genügt wenn unsere Tätigkeit mitursächlich war. Diese ist 10 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar.
Die Courtage ist auch an uns zu zahlen, wenn der Empfänger eines der ausgewiesenen Objektes durch Zwangsversteigerung erwirbt.

Courtage fällt an wenn der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde, nach Unterzeichnung eines Mietvertrages, Zuschlag bei Versteigerung. In Aales Fällen nach Rechnungsstellung.
Courtage Anspruch kann im Notarvertrag als eigenes Recht gesichert werden.
ImmoLoer Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

§6 Vorkenntnis


Ist die durch ImmoLoer Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Maklervertrages bereits dem Auftraggeber bekannt, so ist dieser verpflichtet dies innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Objektinformationen schriftlich mitzuteilen. Hierbei muss die Quelle mit angegeben werden. Bei Nichtachtung die zur Erbringung von Tätigkeiten führt die nicht zum Provisionsabschluss führen, trägt der Auftraggeber die entstanden Kosten.

§7 Vertragsabschluss


ImmoLoer Immobilien hat bei Vertragsabschluss Anspruch auf Anwesenheit. Hierzu sind Ort und Zeit rechtzeitig mitzuteilen. Ebenso auf Teilnahme an Beurkundungsterminen sowie Ausfertigung der Urkunde von Kauf /Verkauf /Vermietung.

§8 Schadensersatz


Diese sind soweit ausgeschlossen, sofern sie nicht aus vorsätzlich oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung solcher beträgt 3 Jahre nach Auftragsbeendigung.